Kann das Greening grüner werden? Neue Studie in Conservation Letters gibt Antworten

Eine neue Studie in „Conservation Letters“ zeigt, dass von der sog. ökologischen Vorrangfläche bisher eher geringe Wirkungen auf die Biodiversität ausgehen. Die letzte Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 2013 hat als einen wichtigen Kernpunkt das Greening eingeführt, für das die EU jährlich 12 Mrd. EUR europaweit aufwendet. Hierbei hatten Experten vor allem auf die Wirkung der sog. Ökologischen Vorrangfläche (ÖVF) auf den Landwirtschaftsbetrieben gehofft, die helfen sollte, den Rückgang der Artenvielfalt in der Landwirtschaft zu stoppen. Wie fällt also die Bilanz der Ökologischen Vorrangfläche aus?

Hecken als ökologische Vorrangfläche im Eichsfeld: Biotopvernetzung für Fauna und Flora; Foto: Thomas Hesse 2016

Hecken als ökologische Vorrangfläche im Eichsfeld: Biotopvernetzung für Fauna und Flora; Foto: Thomas Hesse 2016

Das Ziel der ÖVF ist in Erwägungsgrund 44 der EU Richtlinie 1307/2013 beschrieben: „Es sollten im Umweltinteresse genutzte Flächen bestimmt werden, um insbesondere die biologische Vielfalt in Betrieben zu schützen und zu verbessern.“ Insofern muss sich die Wirksamkeit der Richtlinie an diesem selbst gesteckten Ziel der EU-Kommission, nämlich dem Schutz der biologischen Vielfalt messen lassen.

Seit 2015 müssen die Landwirte 5% ihrer Ackerfläche auf dem Betrieb für ökologische Vorrangflächen vorsehen und die Ergebnisse der ersten zwei Jahre der Umsetzung in Deutschland sind eher ernüchternd. Gemeinsam mit Dr. Guy Pe’er vom Umweltforschungszentrum Leipzig (UFZ) und Dr. Yves Zinngrebe  (Uni Göttingen) habe ich an einer große interdisziplinäre Studie mitgearbeitet, die die Umsetzung in Deutschland und anderen europäischen Staaten untersucht. Diese Studie wurde nun im Journal „Conservation Letter“ publiziert. An der Studie waren außerdem Wissenschaftler der Universitäten Wien, Bern, Klagenfurt und Toulouse sowie vom Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB) Mannheim beteiligt.

Studien-Design: Die Untersuchung beschäftigt sich mit zwei wichtigen Kernfragen: Kann die ökologische Vorrangfläche tatsächlich einen Beitrag zum Erhalt der landwirtschaftlichen Biodiversität leisten und was beeinflusst die Entscheidung von Landwirten beim Greening. Hierzu wurde zunächst eine Befragung von 90 Agrarökologen europaweit durchgeführt. Es zeigt sich, dass die Experten nur von drei von neun Typen der ökologischen Vorrangflächen überhaupt einen positiven Einfluss auf das Überleben gefährdeter Arten erwarten. Die folgende Abbildung zeigt die Einschätzung der Agrarökologen zu den einzelnen Maßnahmen:

Effekte der verschiedenen Typen der ökologischen Vorrangfläche (Quelle: Pe'er et al. 2017)

Effekte der verschiedenen Typen der ökologischen Vorrangfläche (Quelle: Pe’er et al. 2017)

Hier fällt zunächst auf, dass bei vielen Maßnahmen die Beurteilungen eher heterogen sind. Wenn man den Median als Maßstab nimmt, dann sind drei Maßnahmen (Brache und Pufferstreifen mit jeweils +3 und Landschaftselemente mit +2) wirksam, während die meisten anderen Maßnahmen mit einem Median von null bewertet werden und somit unwirksam sind Aufforstungsflächen werden sogar negativ bewertet. Bei den Mittelwerten liegen die Bewertungen dagegen etwas näher beieinander. Es zeigt sich, dass Brache und Pufferstreifen insgesamt je Flächeneinheit eine höhere Wirksamkeit durch die Ökologen zugemessen wird.

Implementierung in den EU-Mitgliedsstaaten: Die Landwirte haben sich insgesamt sehr häufig für Zwischenfrüchte und Leguminosen entscheiden. Die effektiven Maßnahmen Brache, Streifenelemente und Landschaftselemente machen EU-weit nur ein Viertel der gesamten Vorrangflächen aus, so dass drei Viertel der Maßnahme kaum Verbesserung für die gefährden Arten bringen. Allerdings hängt viel von der nationalen Umsetzung der Vorrangflächen ab. Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedliche Nutzung der Vorrangflächen in verschiedenen EU-Staaten:Implementierung in der EU.png

Es zeigt sich, dass die effektiven Optionen auf EU-Ebene etwa ein Viertel der ÖVF belegen, während drei Viertel der ÖVF mit eher ineffektiven Optionen belegt ist. Teilweise ist der Anteil dieser Optionen in den dargestellten Mitgliedsstaaten noch sehr viel geringer ist.

Ein weiterer Teil der Studie beschäftigt sich auch mit der ökonomischen Anreizwirkungen des Greenings und auch hier zeigen die neuesten Daten und die bisherige Literatur, dass das Politikinstrument deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt. Sieht man sich die Hauptgründe für die Entscheidung bei der ökologischen Vorrangfläche an, dann zeigt sich, dass drei wichtige Einflussfaktoren eine Rolle spielen:

Bestimmungsgründe ÖVF.png

Auf den ersten Blick sind Greening und speziell das Instrument der ÖVF fehlkonstruiert, weil es eigentlich von allen Seiten viel Kritik gibt und keine Seite bisher zufrieden ist:

  • Für den Naturschutz bringen die Maßnahmen nur begrenzten Zusatznutzen, da Leguminosen, Zwischenfrüchte teilweise und die Landschaftselemente bereits vollständig vor der Einführung der ÖVF vorhanden waren. D.h. der Netto-Effekt ist gering und die gewählten Optionen sind eher als nicht effektiv zu beurteilen.
  • Aus Sicht der landwirtschaftlichen Praxis ist das Instrument sehr kompliziert und aufwändig. Die Landwirte ärgern teilweise sich zu Recht, weil Greening in der Praxis sehr kompliziert. Kontrollen sind teilweise Quadratmeter-genau, statt den gröberen Maßstab zu verwenden, der teilweise in der II. Säule gilt. Die Verwaltungsvorschriften führen des Weiteren dazu, dass Landwirte (zu Recht) für die einfachen Maßnahmen entscheiden, die für den Naturschutz weniger bringen. Pufferstreifen haben sehr enge Vorgaben und die Gefahr bei Kontrollen Einbußen bei der Greening-Prämie zu erleiden. Wenn allerdings die Flächenangabe für eine ÖVF mehr als 20% von den Angaben der Landwirtin abweicht, dann droht sogar der Verlust des Zahlungsanspruchs. Auch dieses Risiko hat Einfluss auf die Entscheidung von Landwirten.
  • Schließlich ist das Instrument Greening aus Sicht der Steuerzahler zu teuer. Erste Untersuchungen zeigen, dass etwa 60%-90% der Greening-Prämie in Mitnahme-Effekten besteht. D.h. die Steuerzahler zahlen einen viel zu hohen Preis und die Biodiversität bleibt trotz des Aufwandes weiterhin gefährdet.

Der Artikel gibt einige Empfehlungen zur ÖVF, die auf der Expertenbefragung 2015/16 sowie auf drei Fokusgruppen-Diskussionen basieren.

A. Eine Auswahl von kurzfristigen Empfehlungen bis 2020:

  1. Fokus auf wirksamen Maßnahmen: Nicht alle effektiven Maßnahmen werden in allen Mitgliedsstaaten angeboten: z.B. die effektiven Pufferstreifen werden nur in 17 von 28 EU-Mitgliedsländern angeboten (EU-Kommission 2015). Eine Ausweitung könnte hier Möglichkeiten eröffnen. Anderseits bieten die Forst-Optionen im Hinblick auf Biodiversität kaum Perspektiven, eine Streichung dieser Maßnahme würde unter Umständen sogar eine Vereinfachung bringen.
  2. Ausweitung der Äquivalenz-Maßnahmen: Mitgliedsstaaten können Betriebe von den Greening-Verpflichtungen ausnehmen, wenn diese Betriebe an einem äquivalenten Umweltzertifizierungssystem, wie z.B. mit einem Mindestumfang an einem Agrarumweltprogramm teilnehmen. Dies würde eine stärkere regionale Anpassung ermöglichen, da solche Äquivalenzsystem regional den Defiziten angepasst werden könnten. Österreich hat diesen Weg mit seinem Agrarumweltprogramm ÖPUL beschritten, so dass im Jahr 2015 aufgrund der Größenstruktur und der Teilnahme an ÖPUL nur 28,9% (!) der Ackerfläche den Greening-Verpflichtungen unterlag (Lebensministerium Österreich, 2016). Sieht man sich jedoch ÖPUL im Detail an, dann wird deutlich, dass z.B. die meisten Landschaftselemente bereits über ÖPUL gefördert, kontrolliert und auch digital erfasst werden, so dass diese Ausnahme eine sinnvolle regionale Anpassung des Greenings ist.
  3. Die Anpassung der nationalen Gewichtungsfaktoren für die ÖVF könnte ein einfaches Instrument sein, die geringere Wirksamkeit je Flächeneinheit ausgeglichen werden.
  4. Eine Vereinfachung des rechtlichen Rahmens der ÖVF: Eine Vereinfachung der Flächenmaße und der Kontrollen könnte Landwirte motivieren, sich stärker auf effektiven Maßnahmen einzulassen.
  5. Ausbau von Beratungskapazitäten: Fehlende Motivation und Mangelnde Transparenz und Erfahrungen wirken sich ebenso schädlich aus wie die Tatsache, dass Landwirte sich die Vorrangflächen für ihren Betrieb wenig zu eigen machen. Hieraus ergibt sich auch die langfristige Forderung eines Ausbaus der Agrarumweltprogramme.
  6. Eine längere Dauer bestimmter Maßnahmen könnte einen langfristigeren Effekt von Maßnahmen auf die Biodiversität sicherstellen.
  7. Ausbau der Kombination von ÖVF mit Agrarumweltprogrammen: Es gibt bereits zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten (siehe: Supporting Greening with Agri-Environmental Measures: Improvement or rather a waste of money? von Juni 2016). Beispielhaft sei hier auf die gute und detaillierte Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Landwirtschaft verwiesen, auf der die Kombinationsmöglichkeiten erklärt sind. Eine Kombination mit Agrarumweltprogrammen kann inhaltlich als „Upgrade von ÖVF“ gesehen werden können, da die Anforderung von Agrarumweltprogrammen höher sind und der Biodiversitätseffekt verstärkt ist.

B. Mittelfristige Empfehlungen ab der GAP-Reform 2021

  1. Änderung der Prioritäten: Es wird vorgeschlagen, zunächst die Prioritäten und die Ziele für die ökologische Vorrangfläche genauer festzulegen und die Management-Vorschriften zu vereinfachen. Viele ÖVF zeigen eigentlich im Bereich Ökosystemleistungen eine bessere Performance (z.B. Zwischenfrüchte sind gut für Bodenfruchtbarkeit und gegen Erosion, was nichts mit Biodiversität zu tun hat – es sei denn man möchte die Biodiversität der Bodenlebewesen fördern.), d.h. es könnte eine mittelfristige Überlegung sein, die „Ökosystemleistung“ als Hauptziel der ÖVF zu definieren und die Biodiversitätsmaßnahmen eher über II. Säule-Maßnahmen abzudecken.
  2. Reduktion von Mitnahmeeffekten: Wenn man unterstellt, dass Grünlanderhalt und Anbauvielfalt keine Kosten erzeugt, stehen einem Betrieb 1.740 €/ha für die ÖVF zur Verfügung. Dies ist weit mehr als die meisten Agrarumweltprogramme und alle Berechnungen deuten darauf hin, dass hier starke Mitnahmeeffekte existieren und man Greening durchaus als Verschwendung von Steuergeldern betrachtet kann.
  3. Regionale Anpassung des Konzeptes der ökologischen Vorrangfläche: Eine stärkere regionale Anpassung wäre in der Lage, die Maßnahmen an einerseits ökologische und andererseits sozio-ökonomische Bedingungen anzupassen. Es erscheint schwer vorstellbar, dass es nur 18 Maßnahmen EU-weit gibt, mit denen die Biodiversität geschützt werden soll. Regionale Ansätze sind in der Lage sehr viel genauer auf Defizite einzugehen und Maßnahmen zu definieren, die auch den agronomischen Bedingungen einer Region entsprechen.
  4. Unterstützung von kollektiven und Landschaftsbezogenen Maßnahmen: Viele Experten unterstützen die sog. „kollektiven Ansätze“, die zwar in Polen und den Niederlanden angeboten werden. Allerdings ist die Teilnahme an solchen Angeboten bisher verschwindend gering: In Polen nahmen 33 Betriebe (bei ca. 240.000 Betriebe mit Verpflichtungen) und den Niederlanden nahmen 12 Betriebe (von 10.720 Betrieben). Aus ökologischer Sicht könnte es sinnvoll sein, die ÖVF Landschaftsbezogen zu implementieren. Allerdings unterstellt dieser Ansatz, dass alle Teilnehmer Ownership entwickeln, was als Verhaltensannahme evtl. unrealistisch ist. Aber zumindest gibt es EU-weit zu wenige Beispiel, die zeigen, wie solche Ansätze funktionieren.
  5. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirten, Verwaltung und Beratung: Im Moment bestehen teilweise Informationsdefizite. Teilweise wird die Kontrolle so restriktiv ausgeübt, dass Landwirte von komplizierten (aber eben auch effektiven) Maßnahmen absehen und sich für Zwischenfrüchte, Leguminosen und Brachen entscheiden. Die Verwaltungsvorschriften bei der ÖVF sollten vereinfacht und vor allem an die Vorschriften der Agrarumweltprogramme angepasst werden.
  6. Ausbau Agrarumweltprogramme und Förderung der Politikintegration: Insgesamt zeigt sich, dass die ÖVF kaum mit den Agrarumweltprogrammen zusammen wirkt. Die meisten Empfehlungen lassen sich effektiver und effizienter mit Hilfe der Agrarumweltprogramme in der II. Säule umsetzen. Insofern erscheint hier vor allem ab 2021 ein Umsteuern sinnvoll. Allerdings gibt es aktuell eine Bundesratsinitiative der Ministerien in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, vertreten durch Christian Meyer und Robert Habeck 15% der nationalen Obergrenze in die II. Säule umzuschichten, statt wie bisher nur 4,5%. Auch dies könnte bei einer besseren Implementierung der ÖVF und des Biodiversitätsschutzes helfen, zumal zumindest in Niedersachsen bei einigen Agrarumweltprogrammen keine neuen Verträge gezeichnet werden. Dies könnte sich mit zusätzlichen Mitteln verbessern.

Über Fragen und Kommentare freue ich mich, zumal ich gerne dazu lerne. Der Originalartikel in Conservation Letters ist frei zugänglich (!), das unten angehängte Policy Brief (auf Englisch) fast die wichtigsten Erkenntnisse zusammen. Die Pressemitteilung beim UFZ enthält weitere ergänzende Informationen.

Schlussbemerkung: Die EU-Kommission führt aktuell eine Konsultation zur GAP-Reform 2013 durch mit dem Ziel, Anpassungen vorzunehmen und die nächste Reform vorzubereiten. Allerdings gibt es weiterhin keine Statistik zur Umsetzung der ÖVF in den einzelnen Staaten. Die oben genannten Daten sind nicht für alle Länder verfügbar und die DG Agri kann oder will diese Daten nicht herausgeben. Ich hoffe, dass unser Datensatz insofern nützlich ist und ich finde, dass die EU-Bürger eigentlich ein Recht darauf haben, was wofür die 12 Mrd. EUR für Greening in den einzelnen Staaten verwendet wird und wie die Landwirte sich entscheiden. Transparenz sieht anders aus!

Quellen:

European Commission 2015: Direct payments post 2014: Decisions taken by Member States by 1 August 2014 – State of play on 07.05.2015-, Brussels

Lakner, S., J. Schmitt, S. Schüler & Y. Zinngrebe (2016): Naturschutzpolitik in der Landwirtschaft: Erfahrungen aus der Umsetzung von Greening und der ökologischen Vorrangfläche 2015, Konferenzbeitrag auf 56. Gewisola Jahrestagung „Agrar- und Ernährungswirtschaft: Regional vernetzt und global erfolgreich“, 28.-30. September 2016, an der Rheinische Friedrich Wilhelms-Universität Bonn.

Pe’er, G., Y. Zinngrebe, J. Hauck, S. Schindler, A. Dittrich, S. Zingg, T. Tscharntke, R. Oppermann, L. Sutcliffe, C. Sirami, J. Schmidt, C. Hoyer, C. Schleyer and S. Lakner (2017): Adding some green to the greening: improving the EU’s Ecological Focus Areas for biodiversity and farmers , Conservation Letters, publiziert am 06.01.2017, DOI: 10.1111/conl.12333.

Pe’er, G., Y. Zinngrebe, J. Hauck, S. Schindler, A. Dittrich, S. Zingg, T. Tscharntke, R. Oppermann, L. Sutcliffe, C. Sirami, J. Schmidt, C. Hoyer, C. Schleyer and S. Lakner (2017): policy-brief-cap-efa-evaluation_peer2017, Policy Brief.

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2 Antworten to “Kann das Greening grüner werden? Neue Studie in Conservation Letters gibt Antworten”

  1. Trägt die EU-Agrarpolitik zur Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft bei und schützt sie Biodiversität? – AgrarDebatten Says:

    […] allerdings erwies sich das Kernelement dieser Reform, das sog. „Greening“ als wenig effektiv, ineffizient und in der Praxis für viele Betriebe als kompliziert und schlecht umsetzbar. Gleichzeitig […]

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  2. Trägt die EU-Agrarpolitik zur Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft bei und schützt sie Biodiversität? – AgrarDebatten Says:

    […] ambitioniert, allerdings erwies sich das Kernelement dieser Reform, das sog. „Greening“ als wenig effektiv, ineffizient und in der Praxis für viele Betriebe als kompliziert und schlecht umsetzbar. Gleichzeitig zeigen […]

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