Im folgenden Beitrag werden ich mich mit der Entscheidung des BMEL vom 06.08.2022, GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) und GLÖZ 8 (Brachflächen) in 2023 auszusetzen, beschäftigen und der Frage nachgehen, welche Motive möglicherweise hinter der Entscheidung und hinter der strikten Ablehnung der Brachen durch Teile des Berufsstandes stecken. Meine These ist, dass wir einerseits ein fachliches Vermittlungsproblem haben. Andererseits legt die umweltpolitisch fragwürdige Entscheidung des BMEL die ganze systematische Schwäche der aktuellen GAP 2021-2027 offen. Die Direktzahlungen sind erneut der Kern des Problems. Es wäre sinnvoll, die Reformdebatte für die GAP nach 2027 jetzt zu beginnen.
