Ukraine-Krieg und Nahrungsmittel-Krise: Über Vor- und Nachteile der Produktion auf Brachen

Der Krieg in der Ukraine läuft seit dem 24.Februar 2022. Eine Folge des Krieges besteht im Ausfall von Getreide-Exporten auf den Weltmarkt (wie bereits im Blogpost vom 09.03.2022 beschrieben). Die fehlende Getreidemengen aus der Ukraine könnten 50-60 Mio. t betragen. Wenn man unterstellt, dass Russland seine Getreide-Exporte zusätzlich einschränkt, so könnten 100 Mio. t Getreide in 2022 fehlen, was erhebliche Folgen für die Ernährungssicherheit im Nahen Osten, den Margreb-Staaten und Ost-Afrika hätte. Seit Beginn der Debatte wird immer wieder gefordert, die ÖVF-Brachen umzubrechen und für die Produktion von Nahrungsmitteln zu nutzen. Im folgenden Blogbeitrag werde ich mit Hilfe empirischer Befunde und Zahlen darlegen, warum der Mengeneffekt dieser Option recht übersichtlich ausfällt, die ökologischen Folgen jedoch erheblich sind.

Brache auf marginalem (schattigen) Standort bei Göttingen, 2015

Im folgenden Abschnitt werde ich zunächst die aktuell gültigen Regeln zur Bereitstellung Brachen darstellen, um dann auf die sich ändernden Regeln ab 2023 einzugehen. Die empirischen Befunde zur Brache beziehen sich dabei immer auf die Regeln des Greenings bis 2022, da es für die neue GAP-Förderperiode nur eine ex-ante Analyse gibt, die zwar einiges zum zu erwartenden Umfang der Bracheflächen ab 2023 aussagen. Aber die Abschätzungen etwa zur Lage von Brachen ab 2023 sind eher hypothetisch. Trotzdem lassen sich vielleicht einige Vermutungen anstellen.

Die aktuellen Brache-Regeln bis 2022

Die aktuelle Grundlage für die Brachen sind (immer noch) die Greening-Regeln, die 2022 das letzte Mal angewandt werden. Betriebe müssen auf 5% der Ackerflächen eine Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) bereitstellen und haben hierfür verschiedenen Optionen – die wichtigsten sind Zwischenfrüchte (75,3% aller ÖV-Flächen in 2021), Brachen (12%) und Stickstoff-fixierende Pflangen (6,8%). Betriebe können sich zwischen diesen Optionen entscheiden und die letzten Jahre zeigen, dass Betriebe die Zwischenfrüchte bevorzugen, weil diese über den Winter stehen und man im Sommerhalbjahr „normal“ produzieren kann. Die Brachen spielen im Rahmen der Vorrangflächen nur eine untergeordnete Rolle: In Deutschland 2021 geht es um 169.100 ha (BMEL 2021), was im Bezug auf die Ackerfläche in Deutschland (11.657.900 ha) 1,45% ausmacht. Besonders hohe regionale Anteile erzielt die Brache einerseits in Regionen mit Mittelgebirge (Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Sachsen) und in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Tabelle 1):

Tabelle 1: Regionale Anteile der ÖVF- und sonstigen Brachen in 2020
Quelle: eigene Berechnung, Daten nach BMEL 2021, Destatis 2021)

Es gibt neben den ÖVF-Brachen auch Brachen im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und Flächen von sog. „konjunkturellen Brachen“, die aus ökonomischen Gründen nicht genutzt wurden und die teilweise schon vor 2015 (d.h. vor Einführung des Greenings) als Brache existierten.

Auf EU-Ebene ist es schwierig, einenvollständigen aktuellen Überblick zu geben, da die EU-Kommission keine aktuellen Daten zu Verfügung stellt. Daher werden hier andere Datenquellen genutzt. In der EU-27 gab es 2017 Brachen im Umfang von 1.838.618 ha (Alliance Environment 2019). Bis 2017 wurden etwa die Hälfte dieser Brachen in Spanien (969.662 ha für 2017) registriert (ECA 2017: Annex III). Nach 2018 ging die EFA-Brachen in Spanien etwas auf 600 tsd. ha zurück, so dass zu erwarten ist, dass auch die gesamten Brachen in der EU entsprechend rückläufig sind. Die EU-Kommission ist seit 2015 immer wieder daran gescheitert, der Öffentlichkeit (und der Wissenschaft) aktuelle Zahlungen für die jährlich verausgabten 12 Mrd. Greening zur Verfügung zu stellen.

Neben den ÖVF-Brachen gibt es (wie in DE) andere Brachen. Lt. FAO-Datenbank sind dies 6.106.548 ha. Auch hier sind in einigen EU-Mitgliedsstaaten recht hohe Anteile: In Spanien werden 2,9 Mio. ha Brachen angegeben (Span. Regierung 2020), was 25% der Ackerfläche sind, auch in Portugal werden 27% der Ackerfläche als temporäre Brachen angegeben. Es ist unklar, ob diese Brachen überhaupt für eine intensive Ackerproduktion genutzt werden könnten.

Zur Lage und Eigenschaft von Brachen.

Es gibt zur Wahl und Lage von Brachen einige Forschung, die für mögliche Überlegungen zum Produktionspotenzial der Brachen wichtig sind. Die ÖVF-Brache konkurrieren mit den produktiven ÖVF-Optionen (Zwischenfrüchte und Leguminosen), so dass einiges dafürspricht, dass die Brache immer dann gewählt wird, wenn ein Betrieb über wenig produktive Flächen verfügt, die sich nichtmal für Zwischenfrüchte/Leguminosen eignen und die man zu geringen Kosten für die nicht-produktive Option „Brache“ bereitstellen kann. Die Forschung liefert hierfür einige Hinweise.

Das Thünen-Institut für Ländliche Räume (Braunschweig) und das Institut für ländliche Strukturforschung in Frankfurt haben 2017-2019 im Rahmen des Forschungsprojektes GAPEval I die Umweltwirkung der GAP-Reform 2013 untersucht. Die Untersuchungen basieren auf INVEKOS-Daten (Daten aus den Agraranträgen der Betriebe) (vgl. Röder et al. 2019, als Überblick auch Lakner et al. 2018). Die Analysen zeigen, dass Brachen vor allem in Regionen mit einem niedrigen Produktionspotenzial angelegt werden. Andererseits werden Brachen in Regionen mit hohem Viehbesatz gemieden werden, beides lässt sich ansatzweise aus der Karte ablesen:

Abbildung 1: Regionaler Anteil der Brachen und Streifenelemente am Ackerland (GAP-EVAL I)

Das anschließende (und bisher noch nicht veröffentlichte) Forschungsprojekt GAP-EVAL II zeigt hier weitere Details: So werden Brachen häufig auf Flächen mit geringem Ertragspotenzial, mit schlechter Anbindung an das Verkehrsnetz und auf ungünstig geschnittenen oder kleinen Flächen angelegt (Röder et al., in Vorbereitung). Daneben werden Brachen und Streifen genutzt, um die Einhaltung von Abstandsauflagen aus dem Dünge- und Pflanzenschutzmittelrecht zu dokumentieren (aus Nitsch et al. 2017). All das deutet darauf hin, dass die Selektion der Brachflächen dazu führt, dass hier insgesamt die geringsten Erträge zu erwarten sind.

Eine Analyse von Brachen in Brandenburg zeigt, dass 2015 vor allem AUKM-Brachen und Flächen für Ackerfutter in ÖVF-Brachen umgewandelt wurden. Nur ein geringer Teil der Brachen stammt von ehemaligen Getreideflächen (Lakes et al. 2020). Auch dieser Befund spricht dafür, dass die Standortqualität der Brachen überwiegend schlecht ist.

Abbildung 2: Umwandlung von Ackerflächen in Ökologische Vorrangflächen in Brandenburg (Lakes et al. 2020)

Auch bei den Betriebsformen gibt es erhebliche Unterschiede: Betriebe mit hohem Grünland- oder hohem Futterbau-Anteil sind von der Verpflichtung der ÖVF ausgenommen sind, d.h. der überwiegende Teil der ÖVF wird von Marktfrucht-, Verbund-, oder Veredelungsbetrieben bereitgestellt. Die Untersuchungen im Rahmen von GAP-EVAL zeigen, dass vor allem Veredelungsbetriebe, Milchvieh- und Rindermastbetriebe die Brache nicht wählen. Es zeigt sich weiterhin, dass vor allem flächenstarke Betriebe in verstärktem Maße die Brache wählen, was man mit der Heterogenität der Standorte in Betrieben größer 250 ha erklären kann (Lakner et al. 2018).

Die Brachen: Ursprünglich ein Instrument gegen die Überproduktion in der EU

Die Brachen wurden ursprünglich in den 1990er Jahren als sog. Stilllegung von Ackerflächen eingeführt (dazu Abbildung 2).

Abbildung 3: Entwicklung der Brache in Deutschland und Brandenburg 1991-2021 (eigene Darstellung)

Das Ziel dieser Maßnahme war der Abbau der Überschussproduktion in der EU, die aufgrund der Interventionspreise bereits seit den 1970er Jahren ein zentrales Problem der alten GAP war. Zwischenzeitlich lag der Anteil der Brachen zwischen 5 und 10% des Ackerlandes Es zeigte sich recht schnell, dass stillgelegte Flächen zahlreiche Umweltvorteile mit sich brachten (eine Übersicht gibt es z.B. bei Firbank et al. 2003). Im Rahmen der Food-Crisis 2007/8 beschloss die EU die Stilllegung abzuschaffen, so dass der Anteil der Brachen innerhalb von zwei Jahren von 5,5% auf 2% der Ackerfläche fiel, mit entsprechenden ökologischen Folgen.

Welche ökologischen Funktionen haben die Brachen?

Im folgenden Abschnitt werde ich einige Studien anführen, die die Umweltvorteile der Brachen beschreiben, selbst wenn Agrarökologen dies mit Sicherheit präziser beschreiben können. Als Ausgangspunkt der Darstellung kann vielleicht unsere Greening-Analyse von 2016/17 dienen, in deren Rahmen wir ca. 90 Ökologen europaweit befragt, wie die unterschiedlichen ÖVF-Optionen im Hinblick auf die Artenvielfalt zu bewerten sind. Es zeigte sich, dass Brachen und Blühstreifen ab besten abschnitten (Pe’er et al. 2017). Die ökologischen Vorteile der Brachen sind eigentlich seit langem wissenschaftlich belegt, werden jedoch in der politischen Debatte kaum berücksichtigt.

Die Brachen sind ein wichtiger Rückzugsraum für Vögel. Es gibt zahlreiche Bodenbrüter, deren Vorkommen in der Agrarlandschaft aufgrund der Modernisierung der Landwirtschaft zurückgegangen ist. Gerade Brachen beiten Brutmöglichkeiten und Nahrungshabitatet für diese Vögel. So ist belegt, dass gerade Bodenbrüter signifikant von Brachen (sowohl von Rotationsbrachen also auch von Dauerbrachen) profitieren (vgl. etwa Henderson et al. 2000). Beispiele für Bodenbrüter sind Singvögel (z.B. die Feldlerche), Regenpfeiffer (Kiebitz) oder Hünhervögel wie Rebhühner der Wachtelkönig. Brachen bieten jedoch auch Rückzugsräume für Ackerwildkräuter (v.a. bei selbstbegründenden Brachen). Brachen können daneben Insekten fördern, die ihrerseits regulierende Effekte auf die benachtbarten landwirtschaftlichen Kulturen ausüben. Dies kann gezielt durch geeignete Saatmischungen gefördert werden.

Die Brachen und Streifenelemente werden in der Agrarlandschaft häufig als Puffer eingesetzt, um Oberflächengewässer gegenüber Nährstoffüberschüsse oder Pflanzenschutzmittel zu schützen. Brachen haben jedoch auch Vorteile für die Bodenfruchtbarkeit, die durch Brachen aufgewertet werden kann. Die Brache sind auch klimawirksam, da über durch die Brachflächen Emissionen eingespart werden. Unsere Schätzung gehen davon aus, dass ca. 0,5 Mio. t CO2-Äquivalente ab 2023 durch einen erhöhten Anteil von Brachen ab 2023 eingespart werden. Unsere Berechnungen zeigen, dass wir bis 2030 8% der anvisierten THG-Einsparungen über die Förderung der 1.Säule der GAP erzielen werden. Dies geht im Wesentlichen auf die Brachen (GLÖZ und Öko-Regelungen) zurück (Scheffler et al. 2022).

Die zukünftigen Brache-Regeln ab 2023

In der neuen Förderperiode gehen einige der alten Greening-Regeln in die sog. „Konditionalität“ über, d.h. einige der alten Regeln werden mit dem Empfang der gesamten Direktzahlungen verknüpft. Betriebe, die Direktzahlungen erhalten, müssen die sog. Kriterien des Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen (GLÖZ) einhalten. Das Kriterium GLÖZ 8 sieht vor, dass Betriebe 4% der Ackerfläche als „nicht-produktive Fläche oder als Landschaftselemente“ vorhalten.

Auf EU-Ebene gibt es lt. Anhang III der Strategieplan-VO drei Optionen für die Umsetzung von GLÖZ 8:

  • Mindestens 4% der Ackerfläche als nicht-produktive Flächen und Landschaftselemente, einschließlich brachliegender Flächen.
  • Bei einer zusätzlichen Förderung von nicht-produktiven Flächen bis 7% der Ackerfläche über die Öko-Regelungen reduziert sich die Verpflichtung auf 3%, so dass 4% der nicht-produktive Flächen gefördert werden können.
  • Wenn die ÖVF-Optionen Zwischenfrüchte und Leguminosen in GLÖZ 8 als weitere Optionen angeboten werden, dann erhöht sich die Verpflichtung auf 7% der Ackerfläche, von denen mindestens 3% Brachflächen sein müssen.

Die Mitgliedsstaaten müssen bei der Umsetzung zwischen den drei Optionen wählen. Die deutsche Umsetzung regelt GLÖZ 8 in § 11 der Direktzahlungen DurchführungsVO, wonach nur Option 1 in Deutschland umgesetzt wird. Zusätzliche Brachflächen werde folglich über die Öko-Regelungen gefördert. Für das erste zusätzliche Prozent Brache zu den GLÖZ-8-Verpflichtungen werden 1.300 EUR/ha gezahlt, für das zweite Prozent 500 €/ha, für weitere Prozente 300 €/ha.

Die Verpflichtung über GLÖZ 8 verändert die Lage und Qualität der Brachen, da die Möglichkeit auf Optionen wie Zwischenfrüchte oder Leguminosen auszuweichen entfällt. Die Ausnahmetatbestände des Greenings bleiben dagegen in ähnlicher Form erhalten. Lt. §22 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung müssen Betriebe mit hohem Grünland-Anteil (>75% der LF), mit hohem Futterbau-Anteil (>75% der Ackerfläche) oder mit weniger als 10 ha Ackerfläche keine nicht-produktiven Flächen nachweisen.

Es ist zu erwarten, dass die Brachen sich regional gleichmäßiger verteilen und nicht mehr nur in Mittelgebirgen oder auf sandigen Standorten in Ostdeutschland zu finden sind. Insgesamt könnten Brachen auch auf besseren Standorten zu finden sein. Das Grundprinzip, dass Brachen jeweils auf den schlechtesten Standorten eines Betriebes bereitgestellt werden, dürfte dagegen bestehen bleiben.

Bewertung einer Bewirtschaftung von Brachen

In der aktuellen Diskussion wurde mehrfach gefordert, man müsse die ökologischen Vorrangflächen (=Brachen) zur Produktion freigeben. Die EU-Kommission bietet diese Möglichkeit in ihrem Kommunikationspaper „Safeguarding food security and reinforcing the resilience of food systems“ vom 23.03.2022 den Mitgliedsstaaten an. Die gesetzliche Grundlage dieser Vorgehensweise ist der Durchführungsbeschluss 2022/484 der EU-Kommission vom 23.03.2022. Es stellt sich die Frage, welchen Produktionseffekt diese Freigabe erzielen könnte. Hierbei ist zwischen 2022 und 2023 zu unterscheiden.

Bewertung für 2022

Für die Anbausaison 2022 ist es bereits spät im Frühjahr und die meisten Sommerkulturen sind bereits gesät, lediglich für Mais und Sonnenblumen erscheint eine Aussat noch machbar. Für Sommergetreide erscheint es bereits recht spät. Hinzu kommt, dass Saatgut vermutlich nicht in ausreichenden Mengen verfügbar wäre und die zusätzlichen Kulturen um knappen Stickstoff konkurrieren. Gerade bei knappem mineralischem Dünger erscheint es eher sinnvoll, diesen auf den guten Standorten einzusetzen. Für 2023 könnte dagegen ein Anbau auf ehemaligen Bracheflächen geplant werden, aber auch hier würden aus betrieblicher Sicht die schlechtesten Standorte in Nutzung genommen.

Für die EU-27 könnte es realistisch sein, dass etwa 1 Mio. ha ÖVF-Brachen genutzt werden könnten. Hierbei wären verschiedene Ertragsszenarien denkbar. Die häufig genutzte Annahme, man könne hier durchschnittliche konventionelle Erträge erzielen, halte ich für unrealistisch. Um die Spannweite deutlich zu machen, sind zwei Szenarien denkbar: Typische Erträge im Biolandbau (Sz1) oder reduzierte konventionelle Erträge (Sz2), wie in der folgenden Tabelle 2 dargestellt:

Tabelle 2: Mögliche Ertragsszenarien auf den Brachen in der EU-27

Die Ertragsannahmen sind recht grob, d.h. hier müsste man präziser rechnen. Doch allein diese grobe Überschlagsrechnung zeigt, dass über den Umbruch der Brachen nicht mal 10% der fehlenden Exporte der Ukraine ersetzen können. Im Vergleich dazu wurden laut FAO in 2019 in der EU alleine 5,88 Mio. t Weizen für „industrielle Zwecke“, d.h. vor allem für Bioethanol verwendet. Weitere 42,76 Mio. t gingen 2019 in die Fütterung, lediglich 47,19 (FAO 2022: Database Land Use). Bei anderen Getreidearten liegt der Schwerpunkt noch viel offensichtlicher bei der Futter- und Biokraftstoffverwendung. Selbst wenn es politisch und technisch keineswegs trivial ist, Futtermenge zu reduzieren oder ad hoc die Biokraftstoff-Verwendung einzustellen, so sind gleichwohl die Handlungsoptionen und die Hebelwirkungen auf der Verwendungsseite sehr viele größer.

Die Modellrechnung für die Böll-Stiftung (Luckmann et al. 2022), die von 6 Mio. ha Brache innerhalb der EU zu ausgeht und konventionelle Erträge unterstellt, überschätzt das Mengen-Potenzial schon allein aufgrund der zu hoch angenommenen Flächen. Auch die Annahme duchschnittlicher konventioneller Erträge stellt vermutlich eine Überschätzung dar. Die anderen 4 Mio. Brachen der Böll-Studie sind entweder a) über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der II. Säule gefördert oder b) konjunkturelle Brachen, die aufgrund niedriger Preise und niedrigen Ertragspotenzials nicht bewirtschaftet werden. Die AUKM-Brachen (a) werden häufig über 5-7 Jahre gefördert, ihre Freigabe wäre juristisch nicht unproblematisch, da hier Förderansprüche verlorgen gehen könnten. Der Anteil der Brachen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht bewirtschaftet werden (b), sind nicht Gegenstand der Agrarpolitik, Betriebe können dieses Potenzial auch ohne politische Beschlüsse

Einer möglichen Nutzung stehen die ökologischen Nachteile gegenüber. Wie oben dargestellt, würde sich eine Nutzung der Brachen eindeutig negativ auf die Biodiversität auswirken. Eine Nutzung der Brachen EU-weit würde einem synchronisierten Kahlschlag im Bereich Biodiversität gleichkommen, da die Arten bei vollständiger Nutzung der Brachen keine Ausweichmöglichkeiten hätten. Wie oben in der Abbildung sichtbar, fand ein vergleichbarer Kahlschlag bereits 2007 mit dem Beenden der Stilllegung statt, da vor 2007 >5% der Ackerlandschaft als Brache genutzt wurden, danach der Anteil auf ca. 1,5% zurückging. Bei einer synchronisierten Nutzung der Brachen müsste insfoern mit erheblichen Folgen für den Artenbestand in der Agrarlandschaft gerechnet werden. Bei einer mehrjährigen Nutzung von Brachen könnten bestimmte Bodenbrüter nicht überleben, so dass sich der Rückgang der Artenvielfalt beschleunigen würde und bestimmte Arten nach zwei Jahren regional nicht zurückkommen würden. Auch für andere ökologische Funktionen wäre dies eindeutig negativ zu bewerten: Statt der bisher angenommenen 8% der THG-Einsparziele bis 2030 würde ohne die Brachen lediglich 3% erreicht. Die ohnehin geringen Einspareffekte über die GAP würde ad absurdum geführt.

Die Klima- und Biodiversitätskrisen gehen trotz der Probleme auf dem Weltmarkt unvermindert weiter, so dass ein völliges Aussetzen von Umweltregeln (was von den europäischen Bauernverbänden ernsthaft gefordert wurde) keine akzeptable Lösung ist. Es besteht weiterhin die Notwendigkeit, Agrarsysteme in der EU nachhaltig und umweltfreundlich zu gestalten – auch unter Bedingungen knapper Lebensmittel auf dem Weltmarkt.

Bewertung der Freigabe für die Futtergewinnung 2022

Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 11.03.2022 angekündigte Freigabe der Brachen und Leguminosen für die Futtergewinnung mag auf den ersten Blick als angemessener Kompromiss erscheinen (BMEL 2022). Das 2-3-malige Mähen der Vorrangflächen ab Juli schadet der Artenvielfalt etwas weniger, da zumindest im ersten Teil der Saison die Rückzugsflächen für Tiere bestehen blieben und bestimmte Ackerwildkräuter zu Blüte kommen können. Aber der Gewinn einer solchen Mahd hält sich in engen Grenzen. Der erste Schnitt dürfte qualitativ kaum einen Futterwert erzielen, dieses Material kann allenfalls als Einstreu oder als Mulch für andere Ackerflächen mit entsprechendem Düngungeffekt dienen. Erst von einem zweiten Schnitt im September ist wahrscheinlich ein akzeptabler Futterwert zu erwarten. Hier kommt allerdings als Problem hinzu, dass Brachen nicht in Regionen mit hohem viehbesatz liegen und dass Betriebe mit Tierhaltung (Futterbau u. Veredelung) kaum die Option Brache gewählt haben. D.h. der Aufwuchs auf Brachen, der mutmaßlich eher von Ackerbaubetrieben stammt, müsste anderen (tierhaltenden) Betrieben als Futter zur Verfügung gestellt werden, die dann unter Umständen am Ende des Winters 2022/23 weniger Futterbrauchten und daher eine geringe Menge Mais durch Grünfutter substituiere konnte. Mit den fehlenden Mengen am Weltmarkt hat dies nur marginal zu tun. Insofern ist die Effektivität dieser Maßnahme zweifelhaft.

Bewertung für 2023

Für 2023 bleibt der Zielkonflikt zwischen Mehrproduktion und einer Verschlechterung der Umweltsituation der gleiche. Allerdings ist zu erwarten, dass der Flächenanteil der Brache nach den aktuell gültigen Regeln ansteigt und zunehmend auch bessere Standorte als Brache ausgewiesen werden. Bis die Anbau-Entscheidungen getroffen werden, dauert es noch einige Monate. Sollten sich die Probleme für 2023 bestätigen, könnten die EU und die Mitgliedsstaaten die GLÖZ 8-Anforderungen temporär auf 2% reduzieren, um dann 2024/25 zur ursprünglich geplanten Umsetzung der GAP-Reform zu kommen. Mit einem schrittweisen Einstieg bei GLÖZ 8 könnte ein Kompromiss zwischen beiden Zielen gefunden werden. Mittelfristig bleibt eine Steigerung der Brache notwendig, um den Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft zu stoppen, insofern ist zu empfehlen, den temporär geringeren Prozentsatz der Brachen über GLÖZ 8 mit einem politischen Bekenntnis zu den ökologischen Zielen der GAP-Reform zu kombinieren. Erfolgt dies nicht, so würde eine der wenigen effektiven Verbesserungen der GAP-Reform 2021 (GLÖZ 8) ausgehöhlt und die GAP würde aus umweltpolitischer Sicht zu einem leeren Versprechen.

Insgesamt bieten die Brachen nur begrenztes Potenzial, um die fehlenden Getreidemengen am Weltmarkt. Es erscheint naheliegend, sich eher mit den Potenzialen auf der Verwendungsseite zu beschäftigen.

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1. Nachtrag: In einer früheren Version dieses Textes habe ich fälschlicherweise behauptet, die Greening-Ausnahmen für Betriebe mit hohem Futterbau- und Grünlandanteil fielen weg. Auf den Fehler wurde ich freundlicherweise aufmerksam gemacht, er ist inzwischen korrigiert. Die Ausnahmen für GLÖZ 8 findet man in §22 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung.

2. Nachtrag: Ich habe oben die EU-Vorschriften für die Umsetzung von GLÖZ 8 ergänzt, da ich bisher nur die deutschen Regelungen dargestellt habe.

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