Eco-Schemes: Gefangen im Föderalismus?

Die Eco-Schemes wurden als neues Instrument der Agrarumweltpolitik in der I. Säule der GAP von der EU-Kommission 2018 vorgeschlagen. Bei den Eco-Schemes gibt es erheblichen Spielraum für die nationale Gestaltung, so dass im Moment unklar ist, ob bestimmte Probleme des bisherigen Greenings überwunden werden könnten. Es erscheint daher von zentraler Bedeutung, dass die Erkenntnisse der Förderperiode 2014-2020 in die Gestaltung dieses neuen Instrumentes einfließen. Im folgenden Blogbeitrag stelle ich die Gestaltungsspielräume und die möglichen Hindernisse und Widersprüche für die Gestaltung der Eco-Schemes dar und versuche (basierend auf zahlreichen Diskussionen in Workshops in Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich, sowie auf Bemerkungen von Kollegen) Empfehlungen abzuleiten. Der Text hier ist Teil einer Stellungnahme für den Landtag in Nordrhein-Westfalen, der die Themen der GAP-Reform im Unterausschuss Europa und Internationales am 26.02.2021 diskutiert hat (Landtag NRW).

FFH-Gebiet Schellbruch, Lübeck

1.) Inhaltliche Ziele der Eco-Schemes bestimmen

Lt. Kommissionsentwurf sollen sich die Eco-Schemes auf die drei Umweltziele nach Artikel 6 d, e und f beziehen (EC, 2018). Sowohl Ministerrat als auch das EU-Parlament haben in ihren Positionen und Änderungsvorschlägen andere Ziele wie Einkommensziele und Ziele der Wettbewerbsfähigkeit, aber auch Ziele wie die Förderung Ländlicher Entwicklung oder das Tierwohl vorgeschlagen (Details dazu in: Lakner, 2021). Für eine zielgerichtete Gestaltung der Eco-Schemes erscheint es sinnvoll, bei den drei Umweltzielen nach Artikel 6d-f zu bleiben. Das Tierwohl könnte eher über Investitionsprogramme der II.Säule gefördert werden, hier erscheinen die Eco-Schemes als jährliche Zahlung eher ungeeignet.

Bei den Einkommenszielen und bei dem Ziel der Wettbewerbsfähigkeit ergibt sich keine Notwendigkeit, neue Instrumente zu schaffen. Die folgende Abbildung 1 zeigt die Ausgabenanteile (EU-Haushalt 2017) im Rahmen der GAP auf europäischer Ebene:

Abbildung 1: Instrumente und Budget-Anteile in Relation zu GAP-Zielen.
Quelle: (Pe’er, et al., 2019), Supplementary Material, eigene Übersetzung

Es zeigt sich, dass sich 60% der GAP-Ausgaben Einkommenszielen und weitere 11% der Ausgaben den Zielen der Wettbewerbsfähigkeit zuordnen lassen. Hieraus ergibt sich keine Notwendigkeit, die Eco-Schemes diesen Zielen zuzuordnen. Grundsätzlich erscheint es sinnvoll, mit einem Instrument oder mit einer Maßnahme möglichst nur ein Ziel verfolgen zu wollen.

Empfehlung: Daher ist zu empfehlen, sich auch hinsichtlich der Umweltziele auf klare Ziele und Prioritäten zu einigen, da dies die Gestaltung der Instrumente und die Evaluation erleichtert.

2.) Die Inhaltliche Ausgestaltung der Eco-Schemes

Die Eco-Schemes enthalten recht unterschiedliche Gestaltungsspielräume, die sich auch teilweise widersprechen.

  • Eco-Schemes sollten über die Konditionalität hinausgehen und gegenüber den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) abgrenzbar sein.
  • Eco-Schemes können als gesamtbetriebliche Paketlösung oder als einzelne Maßnahmen formuliert werden. Basierend auf den Erfahrungen des Greenings sollte eine betriebliche Lösung, anders als in der aktuellen Förderperiode, nur zielgerichtete Maßnahmen enthalten, die auch einen zusätzlichen Umweltnutzen bieten.
  • Eco-Schemes können als reine Maßnahmen-orientierte Förderung, die Prozesse vorschreibt, programmiert werden oder sich ggf. auch auf Ergebnisse beziehen, was teilweise im Rahmen der AUKM praktiziert wird.
  • Eco-Schemes sind Maßnahmen mit jährlichen Zahlungen. Verschiedene Umweltleistungen erfordern jedoch eine längere Dauer einer Maßnahme. Insofern besteht eine Herausforderung darin, dieser längeren Dauer z.B. über die Zahlung eines Bonus für den entsprechend notwendigen Zeitraum zur Zielerreichung zu gewährleisten.

Über den Reformentwurf hinaus stellen sich bei der Gestaltung zwei weitere grundsätzliche Fragen:

Einheitlichkeit: Über die Einzelnen im Reformentwurf angelegten Gestaltungsspielräume stellt sich die Frage, ob die Eco-Schemes auf Bundesebene einheitlich gestaltet werden sollten oder ob eine regionale Differenzierung machbar ist. Zusätzlichkeit: Des Weiteren könnte eine Schlussfolgerung aus den Erfahrgen des Greenings sein, ob man mit Hilfe der Eco-Schemes zusätzliche Leistungen erreicht.

3.) Ausgestaltung der Prämien für Eco-Schemes

Es gibt unterschiedliche Optionen für die Berechnung der Prämien

  • Eine Möglichkeit besteht darin, die Prämie basierend auf der Entschädigung von Kosten oder dem entgangenen Gewinn zu berechnen.
  • Die Eco-Schemes können jedoch auch als pauschale Zahlung zusätzlich zu den Direktzahlungen gestaltet werden.
  • Des Weiteren stellt sich die Frage, ob eine Einkommenskomponente gewährt werden soll.

4.) Zielkonflikte der Gestaltung der Eco-Schemes in einem föderalen Staat

Ausgangspunkt für eine sinnvolle Gestaltung der Eco-Schemes sind die Kriterien der Effektivität und der Effizienz, die sich beide beim Greening als unzureichend erwiesen haben. D.h. jede Ausgestaltung sollte im Blick haben, dass mit Maßnahmen effektiv Umwelteffekte erreicht werden unter möglichst minimalem Mitteleinsatz.

Aktuell werden weitere Kriterien für die Umsetzung der Eco-Schemes zwischen Bund und Ländern diskutiert (BMEL, 2021), die zwangsläufig zu Zielkonflikten führen (Abbildung 2):

Abbildung 2: Kriterien und Zielkonflikte bei der Gestaltung der Eco-Schemes; Quelle: eigene Darstellung.

  1. Die Maßnahmen sollen für Deutschland einheitlich sein, was mit niedrigerem Veraltungsaufwand bei der Implementierung begründet wird.
  2. Es sollen einheitliche Prämien für bestimmte Maßnahmen gezahlt werden. Die Argumentation besagt, dass Betriebe in Regionen mit niedrigem Ertragspotenzial nicht gegenüber anderen Regionen benachteiligt werden sollen. Dieses Kriterium wird häufig mit Fairness begründet, da politisch nicht vermittelbar sei, warum z.B. ein Betrieb auf einem schlechten Standort für dieselbe Maßnahme weniger bekommt als ein Betrieb auf guten Standorten – auch angesichts der Tatsache, dass Betriebe auf guten Standorten auch so wirtschaftlich häufig besser dastehen.
  3. Es soll gleichzeitig eine hohe Teilnahmerate erreicht werden, damit keine Mittel für Eco-Schemes an die EU zurückgezahlt werden sollen. Eine geringe Rückzahlung von ungenutzten I.Säule-Mitteln der Eco-Schemes an die EU liegt im Bundesinteresse. Deutschland ist EU-Nettozahler und aus der Perspektive der Haushaltspolitiker würde sich diese Nettozahler-Position bei nicht vollständiger Ausschöpfung der EU-Mittel verschlechtert.
  4. Es soll zwischen den Bundesländern keine Umverteilung von Mitteln in der I.Säule geben. Aus finanzieller Sicht haben die Bundesländer ein Interesse daran, dass die I.Säule-Mittel in ihrem Bundesland ausgeschüttet werden.

Es zeigt sich, dass hinter allen Kriterien legitime oder zumindest politisch nachvollziehbare Interessen stehen. In der Summe führen diese Kriterien jedoch bei simultaner Anwendung zu Zielkonflikten und stehen einer Anwendung von effektiven und effizienten Umweltmaßnahmen im Wege. Hierbei sind drei Szenarien denkbar:

a.) Wenn bundeseinheitliche Maßnahmen mit niedrigen Prämien angewendet werden, werden zunächst nur Betriebe in Regionen mit niedrigen Ertragspotenzialen teilnehmen, während Betriebe in Regionen mit hohem Ertragspotenzial aufgrund niedriger Prämien nicht teilnehmen werden. Auf sandigen Standorten in Brandenburg, Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern liegen die Opportunitätskosten einer Brache teilweise nur bei 100-300 EUR/ha, während die Kosten in Westdeutschland (NI, NW, BY u. SH), auf den guten Standorten z.B. bei etwa 500-800 €/ha, in Veredelungsregionen in Westniedersachsen (aufgrund der hohen Pachtpreise) teilweise noch höher liegen. Bei sehr hohen Prämien (z.B. 800 €/ha für eine Brache) würden für bestimmte Standorte in Ostdeutschland „zu hohe“ Prämien gezahlt, so dass es dort zu Mitnahmeeffekten kommen würde. Würde man etwa die Prämie für eine Brache bei 400 €/ha ansetzen, so wäre dies für Betriebe auf guten Standorten unattraktiv und solche Betriebe würden nicht an den Eco-Schemes teilnehmen. Es käme dann zwangsläufig zu einem Mittelabfluss von Bundesländern mit hoher Standortqualität (NI, NW, BY, SH) in Bundesländer mit einem höheren Anteil schlechter Standorte (BB, MV, RP, HE, SN). Regionen mit niedrigerer Standortqualität könnte (bei regional hohen Teilnahmen) sehr viel stärker Mittel aus der I.Säule empfangen. Dies wollen die West-Bundesländer, die verlieren würden, verhindern. Insgesamt zeigt sich ein Zielkonflikt zwischen der Einheitlichkeit der Maßnahmen (1) und Prämien (2) gegenüber der Forderung, dass keine Mittel der I.Säule umverteilt werden sollen (4). Auch eine hohe Teilnahmerate (3) würde bei niedrigen Prämien zunächst nicht erreicht, weil durch die niedrige Prämie insgesamt nicht ausreichend Betriebe teilnehmen. Nicht abgerufene Mittel würden in diesem Fall an die EU zurückfließen.

b.) Will man diesen Mittelabfluss an die EU vermeiden, so könnte dies über eine regionale Differenzierung der Maßnahmen erreichet werden, so dass in den Bundesländern verschiedene Maßnahmen mit unterschiedlichen Prämien angeboten werden. Dies würde die Umverteilung der Mittel verhindern (4) und möglicherweise auch den Mittelrückfluss an die EU reduzieren (3), die Einheitlichkeit der Maßnahmen (1) und Prämien (2) können dagegen nicht eingehalten werden. Die Landespolitik müsst ggf. erklären, warum in manchen Bundesländern für eine Brache niedrigere Prämien gezahlt werden als in anderen. Dies will man vermeiden, daher wird auf Einheitlichkeit bestanden, selbst wenn es aus ökonomischer Sicht gerechtfertigt wäre, Prämien regional zu differenzieren.

c.) Wenn man andererseits eine hohe Teilnahme (3) erzielen will, bei einheitlichen Prämien (2), so könnte man dies über eine hohe Prämie erreichen. In Regionen mit niedriger Standortqualität sind die Kosten der Teilnahme an Agrarumweltprogrammen niedrig. Die Zahl der teilnehmenden Betriebe würde bei einer hohen Prämie insgesamt steigen und der Anteil geförderter Fläche würde v.a. in Brandenburg sehr hoch ausfallen und müsste ggf. gedeckelt werden. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob ein hoher Anteil von Brache in diesen Regionen aus naturschutzfachlicher Sicht überhaupt wünschenswert ist. Andererseits wären die wenigen Hektare, die in den Hochertragsregionen so erkauft würden, sehr teuer. Es ist auch eine politische Frage, ob Brachen in einer solchen Region so wichtig sind, dass man deshalb Verwerfungen in anderen Regionen in Kauf nimmt.

Eco-Schemes als gordischer Knoten zwischen Bund und Ländern

In dem Szenario c) würden die oben skizzierten Kriterien eingehalten, allerdings würde dies zwangsläufig zu einer ineffizienten Ausgestaltung der Eco-Schemes führen. Zu hohe, pauschale Prämien waren eines der Grundprobleme des Greenings und führten dazu, dass die eingesetzten Ausgaben für Greening weitgehend als ineffizient zu bezeichnen sind. Aus Sicht des Steuerzahlers sollten knappe Mittel zielgerecht eingesetzt werden und sich an Opportunitätskosten orientieren. Mitnahmeeffekte bei Zahlungsempfängern sollte vermieden werden.

Bund und Bundesländer konnten bei diesen Fragen bisher keine Lösung für diese recht komplexe Verhandlungslage erarbeiten. Insofern mutet diese Situation wie ein gordischer Knoten an, der nur mit politischem Willen durchschlagen werden kann. Lösungen gibt es nur wenige, die politisch vorbereitet werden müssten. Andererseits droht eine weitere Förderperiode, in der die Mittel der I.Säule mindestens ineffizient, aber bei schwacher Maßnahmengestaltung auch ineffektiv ausgestaltet werden. Es droht mit anderen Worten Greening 2.0, sofern die Akteure in Bund und Ländern an allen Kriterien festhalten.

Empfehlung: Es erscheint sachgerecht und daher notwendig, auf mindestens eines der Kriterien zu verzichten. Entweder, man akzeptiert eine regionale Differenzierung der Prämien oder man bleibt bei einheitlichen Prämien, lässt dann eine Umverteilung zwischen den Bundesländern zu und gleicht mögliche Umverteilungen über den ELER-Verteilungsschlüssel in der II. Säule wieder aus. Dieser Verteilungsschlüssel ist allerdings politisch brisant, da hier unterschiedliche Sachgehalte zwischen den Bundesländern ausgeglichen werden müssen. Die Kompromissfindung ist kompliziert, daher erscheint auch der ELER-Verteilungsschlüssel nur bedingt geeignet, um die Probleme zu lösen.

Eine weitere Schlussfolgerung aus dieser Blockade-Situation könnte sein, dass die Eco-Schemes in einem föderalen System nur schwer umsetzbar sind und man daher nur geringe Mittel für die Eco-Schemes nutzen sollte, und stattdessen so viele Mittel wie möglich in die II.Säule verlagert, wo sie für Agrarumweltmaßnahmen kofinanzierungsfrei genutzt werden können.

5.) Empfehlungen für die Gestaltung der Eco-Schemes

Aus dem gesagten lassen sich zehn Grundätze für die Gestaltung der Eco-Schemes ableiten:

1.) Die Ziele und Prioritäten der Eco-Schemes sollten sich ausschließlich auf Umweltziele beziehen. Eine klare Zieldefinition und die Festlegung von Prioritäten können bei der Gestaltung und v.a. der Evaluierung dieses Instrumentes hilfreich sein. Es wäre in diesem Zusammenhang wichtig zu überlegen, welche Bedeutung man der Förderung von Brachflächen, Landschaftselementen oder Streifenelementen in Hochertragsregionen beimisst. Die Förderung in diesen Regionen könnte sehr teuer sein und man könnte mit ähnlichen Mitteln in anderen Regionen einen höheren Flächenanteil erreichen. Andererseits könnte der Zusatznutzen in Hochertragsregionen besonders hoch ausfallen. Insofern sollte eine solche Frage vorab politisch diskutiert und festgelegt werden, weil sich aus einer solchen Festlegung andere Gestaltungsprinzipien ableiten.

2.) Eine Maßnahmen-orientierte Vorgehensweise, da bei einem betrieblichen Ansatz weder Effektivität noch Effizienz gegen sind.

3.) Die Wahl von effektiven Maßnahmen für Eco-Schemes. Eine gute Besprechung von Flag-Ship Maßnahmen für die Eco-Schemes wurde von Norbert Röder und Alan Matthews auf dem Blog CAP-Reform veröffentlicht und kann bei der Beurteilung hilfreich sein. Aktuell werden in einem internen Papier, das von Ländern und dem Bund erarbeitet wurden, folgende Maßnahmen vorgesehen

  • Brachen
  • Landschaftselemente
  • Blüh- u. Altgrasstreifen
  • Extensivierung Dauergrünland
  • Vielfältige Kulturen
  • Agro-Forstsysteme (BMEL, 2021).

Im Greening haben sich Brachen, Landschaftselemente und Streifenelemente als wirksam erwiesen. Eine solche Förderung könnte auf der Ausgestaltung von GLÖZ 9 (nicht-produktive Flächen) aufbauen.

Auch die Grünlandextensivierung ist eine wichtige Grundlagen-Maßnahme zur Erreichung von mehr Ressourcenschutz und Biodiversität. Eine extensive Grünlandbewirtschaftung kann auch etwas zum Klimaschutz beitragen.

Bei der Förderung vielfältiger Kulturen kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an, ob eine solche Maßnahmen tatsächlich als effektive Maßnahme zu bezeichnen ist. Hierzu liegen bisher keine Informationen vor.

Die Förderung von Agro-Forstsystemen könnte perspektivisch interessant sein, aber auch hier ist nicht ganz klar, welche Inhalte genau gefördert werden. Wenn Betriebe Agro-Forstsysteme einführen, so entstehen zunächst investive Kosten. Die Eco-Schemes sind als jährliche Zahlungen nicht geeignet, um eine solche Investition zu finanzieren. Die laufenden, jährlichen Kosten könnten über Eco-Schemes gefördert werden, allerdings müsste eine solche Förderung mit Investitionsmaßnahmen kombiniert werden.

Zusätzlich könnte die Maßnahme Lichtäcker, d.h. extensiver Getreideanbau mit geringen Inputs und weiter Reihe geprüft werden, da von dieser Maßnahme positive Biodiversitätseffekte ausgehen könnten (Oppermann, et al., 2020). Weitere Maßnahmen wurden vom Bundesamt für Naturschutz vorgeschlagen (BfN, 2021). Ein breiteres Angebot an effektiven Maßnahmen für die Eco-Schemes erscheint insofern möglich und auch sinnvoll.

Auffällig ist an dieser Aufzählung des BMEL, dass Leguminosen und Zwischenfrüchte im Januar-Papier des BMEL nicht auftauchen. Es wäre die Frage, welche Ziele man mit Zwischenfrüchten und Leguminosen erreichen will. Zwischenfrüchte sind für einige Betriebe ohnehin eine Notwendigkeit, insofern ist es gut, dass diese Maßnahme nicht mehr auftaucht. Allerdings ist das nicht der finale Stand der Dinge, insofern bleibt abzuwarten, welche Eckpunkte die Kabinettsvorlage, die für den 24.März erwartet wird enthält. Erste Hinweise gibt es in der folgenden Pressemitteilung des BMEL vom 01.03.2021.

4.) Wichtig ist eine konsistente Ausgestaltung der Eco-Schemes zusammen mit der Konditionalität und den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Gerade für die Betriebe ist ein Gesamtkonzept für die grüne Architektur wichtig. Das Greening war teilweise schlecht auf die AUKM abgestimmt und wurde bei seiner Einführung 2015 zu spät kommuniziert. Daher sollte dieses Mal frühzeitig ein Gesamtkonzept für die Betriebe kommuniziert werden.

5.) Die Berechnung der Prämien für Eco-Schemes sollte sich an den Opportunitätskosten orientieren. Aus Effizienzgesichtspunkten sollte über eine regionale Differenzierung der Prämien nachgedacht werden, da dies die Effizienz des Mitteleinsatzes erhöhen würde und auch eine mögliche Umverteilung von finanziellen Mittel der I. Säule zwischen den Bundesländern vermindern.

6.) Gewinnaufschläge oder Anreizkomponenten sollten bei derBerechnung der Prämien gleichermaßen in Eco-Schemes und AUKM angewandt werden. Die Literatur empfiehlt die Anwendung von Gewinn- und Risikoaufschlägen für die Prämierung von Agrarumweltleistungen (Pe’er, et al., 2020). Allerdings wäre es problematisch, wenn solche Aufschläge ausschließlich auf Eco-Schemes angewandt würden, weil dies zu einer verminderten Teilnahme an den AUKM führen könnte.

7.) Sollte es zu einer Umverteilung zwischen den Bundesländern kommen, so könnte ein finanzieller Ausgleich zwischen den Bundesländern über den ELER-Verteilungsschlüssel in der II. Säule stattfinden. Hierfür müsste die Umverteilung ex-ante abgeschätzt werden, was jedoch möglich erscheint. Andererseits ist diese Lösung sehr heikel, da im ELER-Verteilungsschlüssel eine Reihe von Ungleichheiten ausgeglichen werden. Die Kompromissfindung ist schon jetzt kompliziert. Bei vorhandenem politischen Willen könnte eine solche Umverteilung gewinnen, allerdings müsste ggf. der Bund eigenes Geld mitbringen um die Verlierer zu kompensieren.

8.) Mittelfristig könnten Punktesysteme eine interessante und aus Sicht der Landwirt*innen attraktive Lösung für die Agrarumweltförderung darstellen. Dies gilt jedoch nur, wenn ausschließlich effektive Maßnahmen bepunktet werden und die Maßnahmen innerhalb eines solchen Systems fachlich gut und ökonomisch präzise aufeinander abgestimmt sind. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL) hat ein solches System in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft entwickelt (Neumann, et al., 2017). Dieses System wird als umsetzbar eingestuft (Röder, et al., 2021) und für eine Umsetzung ernsthaft geprüft. Es gibt jedoch eine Reihe anderer Vorschläge für Punktesysteme, die bisher nicht so weit ausgearbeitet sind. Ein fachlich ungenau abgestimmtes Punktesystem mit einfachen und wenig zielgerichteten Maßnahmen wäre zwar ein Punktesystem, jedoch mit den gleichen Problemen behaftet wie wenig effektive Einzelmaßnahmen. Eine Umsetzung eines Punktesystems benötigt eine gute Vorbereitung und sollte für die zukünftige Förderung in Betracht gezogen werden (Metta and Lakner, 2021). Ähnliches gilt für kooperative Umsetzungsmodelle.

9.) Die Förderung der Ökologischen Landwirtschaft könnte eine Herausforderung darstellen, vor allem, wenn über die Eco-Schemes sehr niedrigschwellige Maßnahmen großzügig gefördert werden, an denen die Öko-Betriebe jedoch (aufgrund der Förderung in der II. Säule und dem Verbot von Doppelförderung) nicht teilnehmen können. Eine Maßnahme wie z.B. Reduktion von chemischen Pflanzenschutzmitteln oder mineralischer Düngung wäre für einen Ökobetrieb nicht förderfähig, würde in der 1.Säule jedoch nur begrenzte Umweltleistungen bieten. Insofern sollte über sinnvolle Kombinationen für Ökobetriebe nachgedacht werden. Gleichzeitig müssen Maßstäbe, die in den Eco-Schemes für konventionelle Betriebe gelten, auch für Ökobetriebe gelten, um eine systematische Benachteiligung der Ökobetriebe zu vermeiden.

10.) Umschichtung der Mittel in die II.Säule und Stärkung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen: Und am Ende kommt wie so häufig das cetero censeum. Eine einfache Lösung zur Aufläösung dieser Blockade-Situation besteht darin, dass man nur geringe Mittel für die Eco-Schemes nutzt, und so viele Mittel wie möglich in die II.Säule verlagert, wo sie für Agrarumweltmaßnahmen kofinanzierungsfrei genutzt werden können. Diese Empfehlung ist überhaupt nicht neu und bereits häufig vorgetragen worden (z.B. in Pe’er et al. 2019). Allerdings zeigen die schwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Ausgestaltung der Eco-Schemes erneut, dass diese Lösung eigentlich am ehesten geeignet ist, um eine effektive und effiziente Agrarumweltpolitik zu gestalten.

Die vollständige Stellungnahme für den Ausschuss für Internationales und Europa der Anhörung am 26.02.2021 findet sich hier: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-3654.pdf

Literatur:

BfN, 2021. Handlungserfordernisse zur Ausgestaltung des nationalen GAP-Strategieplans – Ein Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Bonn. url: https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/landwirtschaft/Dokumente/20210108_Positionspapier_GAP2023.pdf

BMEL, 2021. Öko-Regelungen – Bund-Länder-Arbeitspapier, ausgearbeitet vom BMEL-Referat 721 vom 29.01.2021.

Lakner, S., 2021. Neustart oder Rückschritt? Wie die Zukunft der EU-Agrarförderung in Deutschland gestaltet werden kann; (Studie im Auftrag von Greenpeace e.V.), available at https://bit.ly/3s7o8SP.

Metta, M., Lakner, S., 2021. Post-2022 GAP in den Trilog-Verhandlungen: Überlegungen und Ausblick für die GAP-Strategiepläne (Studie im Auftrag von Martin Häusling), available at https://bit.ly/2NBHSz0.

Neumann, H., Dierking, U., Taube, F., 2017. Erprobung und Evaluierung eines neuen Verfahrens für die Bewertung und finanzielle Honorierung der Biodiversitäts-, Klima- und Wasserschutzleistungen landwirtschaftlicher Betriebe („Gemeinwohlprämie“), Berichte über Landwirtschaft. 95.

Oppermann, R., Pfister, S. C., Eirich, A., 2020. Sicherung der Biodiversität in der Agrarlandschaft. Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB), Mannheim.

Pe’er, G., Zinngrebe, Y., Moreira, F., Sirami, C., Schindler, S., Müller, R., Bontzorlos, V., Clough, D., Bezák, P., Bonn, A., Hansjürgens, B., Lomba, A., Möckel, S., Passoni, G., Schleyer, C., Schmidt, J., Lakner, S., 2019. A greener path for the EU Common Agricultural Policy, Science. 365, 449-451.

Pe’er, G., Bonn, A., Bruelheide, H., Dieker, P., Eisenhauer, N., Feindt, P. H., Hagedorn, G., Hansjürgens, B., Herzon, I., Lomba, A., Marquard, E., Moreira, F., Nitsch, H., Oppermann, R., Perino, A., Röder, N., Schleyer, C., Schindler, S., Wolf, C., Zinngrebe, Y., Lakner, S., 2020. Action needed for the EU Common Agricultural Policy to address sustainability challenges, People and Nature. 2, 305-316.

Röder, N., Laggner, B., Reiter, K., Offermann, F., 2021. Ist das DVL-Modell „Gemeinwohlprämie“ als potenzielle Ökoregelung der GAP nach 2020 geeignet? (Thünen Working Paper 166), available at https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn063298.pdf.

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